Endlich können sich auch Azubis, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, ihre Ausbildung leisten. Der Niedersächsische Erlass vom 14.1.2019 ist ein Schritt in die richtige Richtung.
In vielen Ausbildungsberufen ist die Ausbildungsvergütung sehr gering und reicht nicht zum Leben aus. Deshalb gibt es für Menschen mit deutschem, europäischen Pass und einer Aufenthaltserlaubnis staatliche Zuschüsse u.a. in Form von Bafög, BAB, abH und assistierter Ausbildung.
Diese Art finanzieller Unterstützung war Menschen im Asylverfahren ohne ‚gute Bleibeperspektive‘ bisher verwehrt. Es gab eine sogenannte ‚Förderlücke‘. Sie war mit ein Grund für Ausbildungsabbrüche, die den Azubis, dem Staat und den Unternehmen finanziell geschadet haben.